Jetzt werden Träume wahr
Musik und Text: Stephan Remmler
Wir sind heute hier zusammengekommen, um noch einige strittige Punkte zu besprechen, die aber glaube ich heute geklärt werden können.
"III Für den Fall des Getrenntlebens (§ 1567 BGB)"
Hier waren Sie nicht ganz einverstanden mit Absatz zwei und Absatz drei.
"(2) Ist nur ein Ehepartner erwerbstätig,
so zahlt er für den anderen für die Zeit des Getrenntlebens eine monatliche
Unterhaltsrente von 25% seines durchschnittlichen nach der Rechtsprechung
anrechenbaren monatlichen Nettoeinkommens.
(3) Sind beide Ehepartner erwerbstätig, so zahlt der höher verdienende dem
anderen eine monatliche Unterhaltsrente in Höhe von 25 % des
Unterschiedsbetrages des nach der Rechtsprechung anrechenbaren monatlichen
Nettoeinkommens."
Ihr zukünftiger Gatte kam Ihnen da entgegen und stimmte folgender Änderung zu:
"IV
(2a) heisst jetzt: (...) Gelten die für die Begründung eines
Unterhaltsanspruches unter III Ziffer. 1 bis 4 getroffenen Regelungen mit der
Massgabe entsprechend dass statt der an den jeweiligen Stellen vermerkten 25%
eine prozentuale Höhe von 33% vereinbart wird."
Ich hoffe, das findet Ihre Zustimmung
Jetzt kommt die Liebe in Haus
wir schmeissen die Einsamkeit raus
auf gehts zum Glücklichsein
denn wir sind nie mehr allein
Ein hello für die Zärtlichkeit
und byebye für die Traurigkeit
jetzt werden Träume wahr
denn die Liebe ist da
Wie Sie mich bereits wissen liessen, findet der
letzte Punkt in der neuen Formulierung Ihrer beider Zustimmung.
Seite 5, VI heisst jetzt:
"Die Ehepartner sind sich darüber einig, dass mit den zu III und bis V getroffenen Vereinbarungen gegenseitige Unterhaltsansprüche abschliessend und angemessen geregelt worden sind. Auf darüber hinaus gehende Unterhaltsansprüche jeglicher Art auch für die Fälle des Sonderbedarfs, unverschuldeter Not, der Arbeitslosigkeit, der Erwerbsunfähigkeit oder der Erwerbsfähigkeitsminderung verzichten die Ehepartner für die Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft und nehmen den Verzicht hiermit wechselseitig an."
Sie wissen ja, dass die Scheidungsrate bei 50%
liegt und dass die meisten Streitigkeiten wirtschaftlicher Art sind. Die
Eventualitäten im Vorfeld auszuräumen war sicher ein wichtiger und richtiger
Entschluss; Sie können einer Scheidung beruhigt entgegensehen. Damit steht aus
meiner Sicht einer Eheschliessung nichts mehr im Wege.
Herzlichen Glückwunsch.